- Was wurde in der neuen Tarifeinigung beschlossen?
Die Tarifeinigung beinhaltet eine Überleitung in Anlehnung an den TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst). Ab dem 01.03.2025 gelten die Entgelttabellen des TVöD. - Wer ist von der Tarifüberleitung betroffen?
Alle Beschäftigten, die unter die neue Entgeltordnung fallen, werden in die neuen Tabellen und Entgeltgruppen überführt. Die Zuordnung erfolgt anhand eines gemeinsam vereinbarten Eingruppierungskatalogs, der sich an den TVöD-Richtlinien orientiert. - Wie wird mein neues Entgelt bestimmt?
– Das neue Entgelt orientiert sich an Ihrem bisherigen Tabellenentgelt zum Stichtag 28.02.2025:
– Es liegt mindestens 3% über dem bisherigen Entgelt (Mindestgewinn).
– Es wird maximal 5% über dem bisherigen Entgelt liegen (Maximalgewinn). - Was passiert, wenn ich bereits in der höchsten Stufe meiner bisherigen Entgeltgruppe war?
Beschäftigte in der höchsten Stufe behalten ihre bisherige Stufenlaufzeit, allerdings mit folgenden Grenzen:
– Maximal 2 Jahre in den Entgeltgruppen 1–3p des bisherigen AWO-Tarifs.
– Maximal 3 Jahre in den Entgeltgruppen 4–11.
Ein individueller Besitzstand kann gewährt werden, wenn das neue Tabellenentgelt unter dem Vergleichsentgelt liegt. - Was bedeutet „Deckelung“ bei der Entgeltüberleitung?
Die Deckelung begrenzt die Erhöhung des Entgelts auf 5% über dem bisherigen Vergleichsentgelt. Auch wenn Sie in eine höhere Stufe eingruppiert werden, bleibt das gezahlte Entgelt vorerst gedeckelt.
Wichtig: Bei einer Stufensteigerung entfällt die Deckelung und Sie erhalten das volle Tabellenentgelt. - Was passiert mit meiner bisherigen Stufenlaufzeit?
– Ihre bisher erworbene Stufenlaufzeit wird angerechnet.‘
– Wenn Sie in eine niedrigere Stufe eingruppiert werden, wird die Stufenlaufzeit in der neuen Stufe um die Hälfte reduziert, bis die nächsthöhere Stufe nach der Überleitung erreicht ist. - Welche Zulagen wurden vereinbart?
Es wurde eine spezielle monatliche SuE-Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst festgelegt, die zusätzlich zum Tabellenentgelt gewährt wird:
– 130 € für die Entgeltgruppen S 2 bis S 11a.
– 180 € für die Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6.
Darüber hinaus wurde eine neue Funktionszulage in Höhe von 85 € eingeführt. Diese gilt für Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8a, die integrativ Kinder betreuen. - Welche neuen Regelungen gibt es im Manteltarif?
Im neuen Manteltarifvertrag wurde der Anspruch auf einen zusätzlichen Regenerationstag eingeführt. Dieser gilt für alle Beschäftigten im Jahr 2025 und muss innerhalb des Kalenderjahres genommen werden. Wird der Regenerationstag nicht in Anspruch genommen, verfällt er zum Jahresende. Es handelt sich per Definition nicht um einen zusätzlichen Urlaubstag. - Wann tritt die neue Regelung in Kraft?
Die neuen Entgelttabellen und die Überleitung treten ab dem 01.03.2025 in Kraft. - Wie erfahre ich, in welche Stufe und Entgeltgruppe ich übergeleitet werde?
Alle Beschäftigten erhalten Anfang März ein detailliertes Informationsschreiben. Dieses Schreiben erläutert transparent die individuelle Überleitung in die neue Entgeltordnung, gibt die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe sowie Stufe an und informiert präzise über den neuen Entgeltwert. - Warum gibt es jetzt drei Entgelttabellen statt einer?
Die neuen Entgelttabellen orientieren sich an unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und Anforderungen. Sie gliedern sich wie folgt:- Anlage A: Gilt für allgemeine Beschäftigte in allen regulären Tätigkeitsfeldern sowie der Verwaltung.
- Anlage P: Gilt für Beschäftigte in der Pflege.
- Anlage S: Gilt für Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsdiensten (SuE).
Warum wurde das geändert? Die Aufteilung in drei Tabellen stellt sicher, dass die spezifischen Anforderungen und Qualifikationen in diesen Bereichen besser berücksichtigt werden und sorgt für eine leistungsgerechte und faire Vergütung.
- Wie werden Teilzeitbeschäftigte bei der Überleitung behandelt?
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Tabellenentgelt und alle Zulagen anteilig entsprechend ihrem individuellen Beschäftigungsumfang. - Was passiert, wenn mein Vergleichsentgelt über der höchsten Stufe liegt?
In diesem Fall wird ein Besitzstand gewährt. Der Differenzbetrag zwischen dem Vergleichsentgelt und dem Tabellenwert der höchsten Stufe wird festgehalten. - Was passiert mit meiner Stufenlaufzeit, wenn ich in eine niedrigere Stufe eingruppiert werde?
Die Stufenlaufzeit wird nicht sofort verkürzt. Wenn Sie in eine niedrigere Stufe übergeleitet werden (z. B. Stufe 2), aber eigentlich bereits in einer höheren Stufe (z. B. Stufe 5) sein müssten, bildet die bereits erwirtschaftete Betriebszugehörigkeit die Grundlage für die mögliche Stufenzuordnung. Die Verkürzung der Stufenlaufzeit beginnt jedoch erst, sobald Sie die nächsthöhere Stufe (z. B. Stufe 3) nach der Überleitung erreicht haben. - Welche konkreten Beispiele gibt es für die neuen Entgelttabellen?
Die neuen Entgelttabellen berücksichtigen verschiedene Tätigkeitsbereiche. Zwei konkrete Beispiele sind:- Eine Pflegefachkraft in der P-Tabelle, eingruppiert in Entgeltgruppe P 7.
- Ein Erzieher in der SuE-Tabelle, eingruppiert in Entgeltgruppe S 8a. Die neuen Tabellen stellen sicher, dass die jeweiligen Qualifikationen und Tätigkeitsanforderungen angemessen berücksichtigt werden und eine leistungsgerechte Vergütung erfolgt.
- Gibt es Beispiele zur Berechnung des neuen Entgelts?
Ja, konkrete Beispiele zur Berechnung des neuen Entgelts werden von der Personalabteilung bereitgestellt. - Was passiert, wenn mein neues Entgelt nicht korrekt berechnet wurde?
Sollten Unstimmigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung. - Welche Rolle spielen Besitzstandszahlungen?
Besitzstandszahlungen dienen dazu, sicherzustellen, dass niemand durch die Überleitung schlechter gestellt wird. Sie gelten so lange, bis das reguläre Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt übersteigt. - Gilt die Überleitung auch für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten?
Ja, für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten gelten ebenfalls spezifische Tabellenwerte, die angepasst werden. - Was bedeutet der „Mindestgewinn“?
Der Mindestgewinn garantiert, dass Ihr neues Tabellenentgelt mindestens 3% über dem Vergleichsentgelt liegt. - Was passiert, wenn ich eine neue Qualifikation erwerbe?
Mit einer neuen Qualifikation kann eine höhere Eingruppierung erfolgen, die Ihre Stufe und Ihr Entgelt entsprechend anpasst. - Wie lange bleibt die Deckelung auf 5% bestehen?
Die Deckelung gilt nur bis zur nächsten Stufensteigerung. Sobald die nächsthöhere Stufe erreicht ist, entfällt die Deckelung und das volle Tabellenentgelt der neuen Stufe wird ausgezahlt. - Was ist der Unterschied zwischen Mindest- und Maximalgewinn?
- Der Mindestgewinn sorgt dafür, dass Ihr Entgelt um mindestens 3% steigt
- Der Maximalgewinn deckelt die Steigerung auf 5%.
- Gibt es besondere Regelungen für langjährige Beschäftigte?
Ja, langjährige Beschäftigte, die bereits die höchste Stufe erreicht haben, profitieren von Besitzstandszahlungen und der Anrechnung ihrer bisherigen Stufenlaufzeit. - Wie wird mit besonderen Erschwernissen in der Tätigkeit umgegangen?
Alle bisher gezahlten Zulagen bleiben weiterhin bestehen und werden unverändert fortgeführt. Grundlage hierfür bildet Anlage 2 des Tarifvertrages. - Wer bestimmt die Eingruppierung im Zweifelsfall?
Die Eingruppierung erfolgt anhand des gemeinsam erstellten Eingruppierungskatalogs, der sich am TVöD orientiert. Vor der Überleitung werden die Betriebsräte angehört. Bei Unklarheiten entscheidet die Personalabteilung oder eine Kommission. - Kann ich meine neue Eingruppierung überprüfen lassen?
Ja, Sie können Ihre Eingruppierung bei Bedarf durch die Personalabteilung überprüfen lassen.